Dortmund verpflichtet 13 000 Haushalte zur Auskunft für neuen Mietspiegel — Bußgeld bis 5 000 Euro möglich
Auskunftspflicht für Mietspiegel erfordert Antwort
Dortmund – In den kommenden Tagen landen Schreiben an rund 13 000 zufällig ausgewählte Haushalte in Dortmunds Briefkästen. Betroffen sind Mieterinnen, Mieter und Vermieter. Die Stadt erhebt derzeit Daten für die Erstellung eines aktualisierten Mietspiegels und hat die Teilnahme an der Befragung gesetzlich vorgeschrieben.
Nach Angaben der Verwaltung werden von den angeschriebenen Haushalten unter anderem Angaben zur Nettokaltmiete, zur Wohnfläche, zum Baujahr und zur Ausstattung der Wohnung verlangt. Zunächst ist die Teilnahme online möglich. Wer einen Papierfragebogen bevorzugt, erhält diesen nach einer Erinnerung automatisch oder kann ihn beim Amt für Wohnen anfordern.
Wozu die Daten dienen
Die gesammelten Angaben fließen in den neuen Mietspiegel ein, der als Referenz für übliche Mieten in Dortmund dient und bei Fragen zu Mieterhöhungen oder zur Einordnung der eigenen Wohnkosten herangezogen wird. Der bisherige Mietspiegel aus dem Jahr 2025 läuft Ende 2026 aus; die aktualisierten Werte sollen ab Anfang 2027 gelten.
Rechtliche Grundlage und Folgen bei Nichtbeantwortung
Basis der Erhebung ist eine Regelung im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, die Städten eine Auskunftspflicht zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel ermöglicht. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme für die ausgewählten Haushalte nicht freiwillig ist. Wer das Schreiben ignoriert, dem drohen Konsequenzen: Eine unterlassene Auskunft kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro belegt werden.
Praktische Hinweise
- Prüfen Sie zunächst das Schreiben sorgfältig und halten Sie die Fristen ein.
- Die Teilnahme ist online möglich; Papierfragebögen werden nach einem Erinnerungsschreiben zugeschickt oder sind beim Amt erhältlich.
- Alle relevanten Informationen zu Zweck, Auskunftspflicht und Datenschutz finden sich laut Stadt im versandten Schreiben.
Wer Unsicherheiten hat, sollte rechtzeitig Kontakt mit dem Amt für Wohnen aufnehmen, um weitere Schritte zu vermeiden und mögliche Bußgelder auszuschließen.