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Gefälschte Postseite legt Bremer rein – Nachsendeauftrag wird zur teuren Falle

29. März 2026

Gute Imitation, teure Folgen: Nachsendeauftrag als Abzocke

Ein alltäglicher Vorgang wurde für einen Bremer zum Ärgernis und Lehrstück zugleich. Anfang Februar suchte ein Lesumer die Online-Seite der Deutschen Post auf, landete stattdessen aber auf einer nachgemachten Plattform und buchte dort einen privaten Nachsendeauftrag. Was zunächst wie ein Routinegeschäft wirkte, endete in Rechnungen und Mahnschreiben aus dem Ausland.

Der betroffene Mann bemerkte offenbar nicht, dass er den Auftrag an eine Firma namens Digitale Post Service – FZCO erteilt hatte. Statt des üblichen Postpreises von rund 31,90 Euro wurden ihm 129,90 Euro berechnet. Kurz darauf traf eine erste Inkassoforderung über 30,90 Euro plus zusätzliche Mahnkosten ein; die Gesamtsumme wuchs binnen Wochen auf mehr als 200 Euro.

Erst mit dem Eintreffen der Forderungen wurde klar, dass die Firma ihren Sitz in Dubai hat. Der Mann schloss später zusätzlich einen Vertrag direkt bei der Deutschen Post und erstattete Anzeige. Die Polizei weist darauf hin, dass im Einzelfall geprüft werden müsse, ob es sich um Betrug oder um eine überteuerte, aber formell mögliche Dienstleistung handelt.

Die Verbraucherzentrale Bremen warnt vor dieser Masche. Verbraucherschützerinnen und -schützer erklären, dass betrügerische Angebote oft optisch sehr nahe an offiziellen Seiten gestaltet werden, um Vertrauen zu erwecken. Häufig treten solche Falschseiten als bezahlte Anzeigen in Suchergebnissen auf. Dieselbe Methode taucht auch bei angeblichen Formularen etwa für Rundfunkbeitrag, Schufa- oder Rentenauskünfte auf.

Praktische Schritte für Betroffene

  • Ruhe bewahren und das Schreiben genau prüfen, insbesondere Angaben zum Gläubiger.
  • Impressum und Anbieterangaben kontrollieren; offizielle Angebote vergleichen.
  • Bei Zweifeln schriftlich widersprechen und Nachweise zum behaupteten Vertrag vom Inkassounternehmen anfordern.
  • Verbraucherzentrale kontaktieren und gegebenenfalls den kostenlosen Inkasso-Check nutzen.
  • Nur legitime Inkassodienstleister sind im Rechtsdienstleistungsregister gelistet; das prüfen.

Die DHL Group rät Kundinnen und Kunden, offiziell über den Postshop zu buchen und vorab das Impressum zu prüfen. Verbraucherschützerinnen betonen, dass viele Betroffene zahlen, weil das Nachgeben gegenüber anhaltendem Mahndruck psychisch belastend ist. Wer früh widerspricht und sich Rat holt, steht besser da.

Der Fall zeigt einmal mehr: Ein sorgloser Klick kann teuer werden. Aufmerksamkeit beim Onlinekauf und ein prüfender Blick auf Anbieterinformationen schützen vor unnötigen Kosten.

Der Bericht stützt eine Nachricht von: weser-kurier.de

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